Genauigkeit

Ein Gehaltsrechner, der eine Zahl anzeigt, wird geglaubt. Deshalb hier offen, was geprüft ist — und was nicht.

Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Verfahren

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer werden nicht nachgebaut, sondern nach dem Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzenfür 2026 berechnet — derselben Vorschrift, nach der auch der amtliche Rechner arbeitet.

Auf den Cent gegengeprüft

Unsere Umsetzung wird gegen eine unabhängige zweite Übersetzung desselben amtlichen Ablaufplans geprüft: 3.000 Fälle, in allen sechs Steuerklassen, an beiden Beitragsbemessungsgrenzen, mit und ohne Kirche, mit Kinderfreibeträgen, für Sachsen und für privat Versicherte — und zwar auf den Cent identisch, bei jedem einzelnen der zwölf Ausgabewerte. Zwei voneinander unabhängige Übersetzungen derselben Vorschrift müssten denselben Fehler machen, um sich einig zu sein; tun sie das nicht, ist ein Fehler gefunden. Stand des letzten Abgleichs: 2026-08-03.

Gegen öffentliche Rechner gegengeprüft

Diese Gegenprüfung bestätigt die Steuer, nicht das ganze Netto. Deshalb vergleichen wir zusätzlich das vollständige Nettogehalt — inklusive der Sozialabgaben und der Art, wie deine Eingaben in die Rechnung eingehen — mit etablierten öffentlichen Rechnern. Das Ergebnis stimmt bei gleichen Annahmen auf den Cent überein:

Fall (monatlich)Dieser RechnerÖffentlicher RechnerAbweichung
3.000 € · Steuerklasse I2.054,42 €2.054,42 €auf den Cent
5.000 € · Steuerklasse I3.130,09 €3.130,09 €auf den Cent
4.000 € · Steuerklasse I2.605,50 €2.608,25 €Δ 2,75 € (anderer Zusatzbeitrag)

Wo eine kleine Abweichung bleibt, hat sie einen benennbaren Grund — meist einen anderen voreingestellten Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Dass das volle Netto in mehreren Fällen auf den Cent trifft, bestätigt zugleich die Sozialabgaben und die korrekte Übernahme der Eingaben.

Was fehlt: Den letzten Beweis lieferte die amtliche Prüfschnittstelle des BMF — ein maschineller Abgleich mit dem Rechner des Ministeriums selbst. Ein Zugang dazu wurde uns nicht erteilt. Die stärkste verfügbare Evidenz sind daher die unabhängige Gegenübersetzung und die öffentlichen Vergleiche oben; einen amtlich zertifizierten Abgleich behaupten wir nicht.

Die Sozialabgaben im Detail

Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnet der amtliche Ablaufplan gar nicht — er nutzt die Sozialabgaben nur als steuerliche Näherung. Diese Beiträge rechnen wir selbst, nach den veröffentlichten Sätzen und Grenzen (siehe Quellen). Neben den Vergleichen oben sichern das Eigenschaften: dass ein Beitrag genau auf seine Bemessungsgrenze gedeckelt wird, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in der Summe aufgehen, dass Zu- und Abschläge in den gesetzlichen Grenzen bleiben — geprüft über den gesamten Gehaltsbereich.

Trotzdem: eine Schätzung

Alle Angaben sind eine Orientierung und keine Steuerberatung. Der tatsächliche Betrag hängt von Merkmalen ab, die ein Rechner nicht kennen kann — vom individuellen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse bis zu Freibeträgen auf deiner Lohnsteuerkarte. Welche Annahmen im Einzelfall eingeflossen sind, steht direkt am Ergebnis unter „Womit gerechnet wurde".