Methodik
Vom Brutto zum Netto sind es zwei Rechnungen: die Steuer und die Sozialabgaben. Hier steht, wie beide entstehen.
Die Steuer
Die Lohnsteuer wird nicht geschätzt, sondern nach dem Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen für 2026 berechnet — der formalen Vorschrift, die auch dem amtlichen Lohnsteuerrechner zugrunde liegt. Aus ihr ergeben sich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer. Die Kirchensteuer selbst ist davon ein fester Prozentsatz deines Bundeslandes: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.
Der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG steigt nicht in Stufen, sondern gleitend: zwischen dem Grundfreibetrag und rund 69.900 € Jahreseinkommen wächst der Grenzsteuersatz stetig von 14 % auf 42 %. Genau deshalb ist der Rechner in der Lage, dir unter „Grenzbelastung" zu zeigen, wie viel vom nächsten Euro tatsächlich beim Staat bleibt.
Die Sozialabgaben
Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnet der amtliche Ablaufplan nicht — er verwendet sie nur näherungsweise für die Steuer. Wir rechnen sie daher eigenständig, jeweils als Prozentsatz deines Bruttos bis zur zugehörigen Beitragsbemessungsgrenze:
- Rentenversicherung 18,6 % und Arbeitslosenversicherung 2,6 %, je zur Hälfte, bis 8.450 € im Monat.
- Krankenversicherung 14,6 % plus dem Zusatzbeitrag deiner Kasse, je zur Hälfte, bis 5.812,50 € im Monat.
- Pflegeversicherung 3,6 %: Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag, Eltern ab dem zweiten Kind weniger; in Sachsen gilt eine eigene Aufteilung.
Ein wichtiger Punkt, den viele einfache Rechner falsch machen: Für den Steuerabzug rechnet der Ablaufplan mit dem ermäßigten Krankenversicherungssatz. Der Beitrag, der tatsächlich vom Lohn abgeht, richtet sich aber nach dem allgemeinen Satz. Der Rechner verwendet für den Abzug den richtigen — die genauen Werte stehen unter Quellen.
Was der Arbeitgeber zahlt
Zusätzlich zum Brutto trägt der Arbeitgeber seine Hälfte der Sozialabgaben sowie die Insolvenzgeld- und die U2-Umlage. Die Summe daraus sind die Arbeitgeberkosten — was die Stelle insgesamt kostet. Die U1-Umlage ist bewusst nicht enthalten: Sie betrifft nur kleinere Betriebe und ist je Krankenkasse verschieden, ein Standardwert wäre geraten, nicht gerechnet.
Alles im Browser
Die gesamte Rechnung läuft auf deinem Gerät. Deine Gehaltsangaben werden nirgendwohin gesendet — das lässt sich im Netzwerk-Tab deines Browsers nachprüfen. Wie genau das Ergebnis ist und woran wir das messen, steht unter Genauigkeit.